Leistungen

Wie arbeitet ein Architekt?

Die Leistung eines Architekten lässt sich in neun Leistungsphasen unterteilen. Diese gliedern sich in drei Hauptphasen. Begonnen wird mit der Planungsphase, in der wir Ihre Wünsche aufgreifen und einen Entwurf erstellen, der in einem Bauantrag endet. Daraufhin werden diese Zeichnungen in den Maßstab 1:50 übertragen, was die Werkplanung darstellt. Diese Zeichnungen werden im Anschluss daran in Worte gefasst, die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, mit denen die Leistungen der Firmen abgefragt werden. Und zu guter Letzt wird Ihr Bauvorhaben in die Realität umgesetzt und gebaut. Sie können uns Architekten je nach Bedarf sowohl für einzelne Leistungsphasen oder für die komplette Leistung/Betreuung Ihres Bauvorhabens beauftragen.

 

Gemeinsam mit den Bauherren werden die Vorstellungen und Anforderungen in Erfahrung gebracht. Zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen werden besprochen und festgelegt. 

Gemeinsam wird eine Aufgabenstellung auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers festgelegt, der Baugrund besichtigt und der Architekt steht beratend zur Seite. 

Sollte der Bedarf von Fachplanern anstehen, wird der Bauherr darauf aufmerksam gemacht und bei der Suche unterstützt. 

Die Ergebnisse des Planungsabschnittes werden zusammengefasst und den Bauherren zur Verfügung gestellt.

Nach den ersten gemeinsamen Gesprächen zwischen Bauherren und Architekten – wenn alle Rahmenpunkte abgesteckt sind – kann der Architekt mit dem nächsten Schritt beginnen. Ein erster konkreter Entwurf; ggf. mit Varianten nach gleichen Anforderungen entstehen. Neben den Belangen der Bauherren fließen auch unterschiedliche Aspekte wie z.B. städtebauliche, gestalterische oder funktionale Aspekte mit ein.

In dieser Planungsphase kann bereits eine Kostenschätzung (Kostenvoranschlag) nach DIN 276 ermittelt werden und mit den gesetzten Rahmenbedingungen verglichen werden. Den Bauherren werden die ersten Zeichnungen vorgelegt; der Architekt übernimmt die notwendige Kommunikation mit Ämtern und ggf. vorhandenen Fachplanern. Auch ein erster Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs werden erstellt. 

Mögliche Fachplaner in dieser Leistungsphase sind zum Beispiel Statiker, Haustechniker oder Landschaftsarchitekten.

Die Ergebnisse des Planungsabschnittes werden zusammengefasst und den Bauherren zur Verfügung gestellt.

Sind sich der Architekt und der Bauherr sowohl bezüglich des Vorentwurfs, als auch der Kostenschätzung einig und der Bauherr bewilligt diese, kann mit der nächsten Planungsphase – der Entwurfsphase begonnen werden. 

Der Vorentwurf wird vertieft und genauer ausformuliert. Die Planungen werden im Maßstab 1:100 ausgeführt. Eine Objektbeschreibung über das Bauvorhaben wird erstellt und mit den Behörden wird ggf. über eine Genehmigungsfähigkeit verhandelt. 

Die Arbeitsergebnisse werden Fachplanern als Grundlage für Ihre Planungen zur Verfügung gestellt.

Eine Kostenberechnung nach DIN 276 und ein Vergleich mit der Kostenschätzung kann erstellt werden.

Der Terminplan wird fortgeschrieben und die Ergebnisse des Planungsabschnittes werden zusammengefasst und den Bauherren zur Verfügung gestellt.

In der Genehmigungsphase werden die Ergebnisse der Entwurfsphase in genehmigungsfähige Pläne und Formulare verpackt, welche den Anforderungen der entsprechenden Baubehörde entsprechen. Notwendige Berechnungen wie z.B. Flächen- oder Volumenberechnungen werden erstellt. 

Der Bauherr wird bei der Einreichung des Bauantrags unterstützt und beraten. 

Sollten Unterlagen nachgefordert werden müssen, kümmert sich der Architekt um die Ergänzung oder Anpassung. 

Die Entwurfsplanung wird im engen Austausch mit Fachplanern zeichnerisch und textlich weiter ausgearbeitet, sodass aus den Unterlagen der Genehmigungsplanung eine ausführungsreife Planung wird. Eine Berechnung der Baustoffmengen, die sogenannte Massenermittlung wird erstellt. Dies bildet die Grundlage in den späteren Schritten der Angebotseinholung. 

Detailfragen und Materialien müssen geklärt und festgelegt werden. Der Architekt erarbeitet in dieser Leistungsphase auch Detailzeichnungen die den später beauftragten Handwerkern als Grundlage bzw. Vorgabe vorgelegt werden. 

Die Koordination zwischen den Fachplanern und das Überprüfen und Einarbeiten der Informationen aus den Fachbereichen übernimmt der Architekt. 

Der Terminplan wird fortgeschrieben und die Ergebnisse des Planungsabschnittes werden zusammengefasst und den Bauherren zur Verfügung gestellt.

In dieser Phase werden die Auftragsinhalte der einzelnen Gewerke (Handwerksfirmen) vorbereitet werden. Es werden alle Vergabeunterlagen erstellt, zusammengestellt und wenn notwendig Gespräche mit Fachfirmen geführt und Kostenvoranschläge eingeholt. 

Es wird ein separater Vergabeterminplan aufgestellt, nach dem die einzelnen Gewerke zeitlich in Bezug auf Ausschreibung und Vergabe, sowie Beauftragung eingetaktet werden. 

Schnittstellen werden mit den Fachplanern besprochen und festgelegt. 

Auch in dieser Leistungsphase können die Kosten prognostiziert und mit den vorherigen Planungsschritten verglichen werden. 

Diese Planungsphase beschreibt den Vorgang in dem die Angebote der einzelnen Firmen eingeholt werden. 

Der Architekt koordiniert die Vergaben der Fachplaner und führt die Vergaben der Baugewerke aus. Er prüft und wertet die Angebote und erstellt einen Preisspiegel (Preisvergleich), der dem Bauherren vorgelegt wird. Es können Bietergespräche geführt werden.

Der Architekt erstellt Vergabevorschläge und dokumentiert das Verfahren und unterstützt bei der Auftragserteilung.

Diese Phase beschreibt die Aufgaben des Architekten während der Bauphase. 

Hier werden alle notwendigen Koordinations- und Überwachungsaufgaben von Handwerksfirmen und Fachplanern übernommen, um einen möglichst reibungslosen Baufortschritt zu gewährleisten. Der Terminplan wird im Auge behalten und auch die Kosten regelmäßig überprüft und mit den Bauherren besprochen. 

Rechnungsprüfung und Nachtragsmanagement werden übernommen. 

Nach Fertigstellung der Leistungen werden die Abnahmen mit den Firmen vorgenommen sowie Mängelbeseitigungen überwacht. 

Ist das Gebäude erstellt und alle Leistungen erbracht, wird das Objekt offiziell den Bauherrn übergeben und die erstellten Dokumentationen und Unterlagen ausgehändigt. 

In dieser Leistungsphase wird der Architekt darauf achten, dass eine mögliche Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber dem Unternehmer geltend gemacht werden kann.